Für die Programmentscheidung 2022 können sich die antragstellenden Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2021 bewerben

Die unterjährige Förderrunde des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum 2021 vergibt in diesem Jahr rund 8 Millionen Euro, wovon rund 170.000 Euro in den Landkreis Freudenstadt fließen. „Der ländliche Raum in Baden-Württemberg kann mit diesem Förderinstrument weiter nachhaltig gestärkt werden. Durch dieses wichtige Strukturprogramm werden neue Impulse und Projekte sowohl im privaten, kommunalen als auch im gewerblichen Bereich gesetzt“, so Katrin Schindele.
Im Landkreis Freudenstadt werden 2 Maßnahmen mit 171.645 Euro bezuschusst, wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz heute in Stuttgart bekannt gab. Der Stadt Freudenstadt kommen für den Förderschwerpunkt „Arbeiten“ 105.525 Euro direkt zu Gute, Pfalzgrafenweiler darf sich für den Förderschwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ über 66.120 Euro freuen. Das Entwicklungsprogramm nimmt besonders die zentralen Bereiche Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen in seinen Fokus.

Ziel des Entwicklungsprogramms ist es, die Strukturen im ländlichen Raum zu stärken und gezielt die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung zu stellen. Öffentliche, wie auch private Projekte sollen dabei unterstützt werden, die notwendigen Maßnahmen und Initiativen ergreifen zu können, damit die Attraktivität des ländlichen Raums als Lebens- und Arbeitsmittelpunkt weiter gesteigert werden kann. „Das ELR hat sich als ein sehr gutes Förderinstrument erwiesen, welches zielgerichtet im ländlichen Raum ankommt und somit auch bei uns im Landkreis Freudenstadt. Daher freut es mich besonders, dass bei der unterjährigen Förderrunde Pfalzgrafenweiler und Freudenstadt mit dabei sind“, so Katrin Schindele abschließend.
Für die Programmentscheidung 2022 können sich die antragstellenden Städte und Gemeinden noch bis zum 30. September 2021 bewerben.

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