Insgesamt 283.770 Euro für den Erhalt und die Sanierung von Kulturdenkmalen im Landkreis Freudenstadt

„Ich freue mich, dass die Gemeinden Horb und Dornstetten vom Land im Rahmen der Denkmalförderung einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 283.770 Euro erhalten. Denkmäler stehen für die Geschichte unserer Städte und Gemeinden. Wir wollen auch unseren zukünftigen Generationen lebendig von den Ereignissen der Vergangenheit berichten können. Umso wichtiger ist es, dass wir Denkmäler weiterhin pflegen und erhalten,“ sagte die CDU-Landtagsabgeordnete Katrin Schindele MdL.

Es handelt sich um die dritte und letzte Fördertranche in diesem Jahr. Somit konnten im Rahmen des Denkmalförderprogramms 2022 insgesamt 185 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 15,3 Millionen Euro bedacht werden. Hinzukommen die Projekte mit einer Fördersumme von unter 20.000 Euro, die vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart zur Beschleunigung des Verfahrens in eigener Zuständigkeit fortlaufend bewilligt werden können. Das Bewilligungsvolumen im Bereich der Denkmalförderung wird sich somit in diesem Jahr insgesamt auf rund 16,6 Millionen Euro belaufen. Das Interesse und der Bedarf an den Denkmalfördermitteln bleiben weiterhin ungebrochen.
Hinweis:

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen.

Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de

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