Katrin Schindele freut sich über die Berücksichtigung der katholischen Pfarrkirche Sankt Georg in Empfingen

Seit über 40 Jahren fördert das Land Baden-Württemberg als eines der wenigen Bundesländer Kulturdenkmäler und unterstützt Denkmaleigentümer bei kirchlichen, kommunalen und privaten Vorhaben, die Denkmäler zu erhalten und zu sanieren. Im Zuge der dritten Tranche des Denkmalförderprogramms 2021 wurden nun weitere 4,1 Millionen an Fördermitteln durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen für 50 Kulturdenkmäler im ganzen Land freigegeben. Damit wurden im Denkmalförderprogramm für das Jahr 2021 insgesamt 145 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 10,7 Millionen Euro berücksichtigt. In der nun bestätigten dritten und letzten Tranche entfallen rund 34 Prozent der Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümer, 48 Prozent auf Vorhaben von Kirchen und 18 Prozent auf Vorhaben von Kommunen. „Es freut mich besonders, dass zu den geförderten kirchlichen Projekten die katholische Pfarrkirche Sankt Georg in Empfingen gehört“, sagte Katrin Schindele, Mitglied im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen. Die katholische Pfarrkirche Sankt Georg wird in dieser dritten Tranche mit 69.940 Euro für die Sanierung des Kirchenschiffs berücksichtigt. „Baden-Württemberg ist geprägt durch seine reiche und vielfältige Denkmallandschaft. Diese Kulturdenkmale prägen das Bild vieler Städte und Gemeinden im Land; sie stiften Identität und stärken das Heimatgefühl der Menschen. Das alles gilt es zu bewahren, nutzbar zu machen und mit immer neuem Leben zu füllen“, sagte Ministerin Nicole Razavi. Katrin Schindele schloss sich dieser Aussage an und fügte weiter an:„Kulturdenkmäler stärken die Verbundenheit der Menschen zu ihrer Region und darum ist es eine außerordentliche Verantwortung, diese auch für zukünftige Generationen zu erhalten und das Denkmalförderprogramm auch in Zukunft erfolgreich weiterzuführen“.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Die Fördermittel stammen überwiegend aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

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